Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Preisnachlässe
Die Deutsche Presseakademie gewährt auf die unter den jeweiligen Tagungen aufgeführten Gebühren folgende Preisnachlässe: Mitglieder des BdP oder der DPRG, Mitarbeiter von GPRA-Mitgliedsagenturen oder Abonnenten des Magazins pressesprecher erhalten einen Rabatt von 10 Prozent auf die Teilnahmegebühren von Tagungen. Die persönliche Mitgliedschaft des Teilnehmers bzw. das Abonnement muss zum Zeitpunkt der Buchung bereits bestehen und nachgewiesen werden. Allen übrigen Interessenten gewähren wir einen Frühbucherrabatt in Höhe von 10 Prozent, sofern die Tagungsanmeldung bis 14 Kalendertage vor Tagungsbeginn erfolgt. Der Frühbucherrabatt gilt nur, wenn die Anmeldung bis zu diesem Zeitpunkt bei der Deutschen Presseakademie eingegangen ist.
2. Stornierung
Wird eine Festbuchung storniert, fallen folgende Stornierungsgebühren an, wenn für die betreffende Tagung kein Ersatzteilnehmer gestellt wird:
Storno bis zu 31 Kalendertage vor Beginn der Tagung: keine Kosten
Storno bis zu 14 Kalendertage vor Beginn der Tagung: 50 Prozent des Preises
Storno weniger als 14 Kalendertage vor Beginn: voller Preis
Eine Stornierung ist dann kostenfrei, wenn schwerwiegende Anlässe diese rechtfertigen. Dies gilt in folgenden Fällen: Tod, schwere Unfallverletzung oder unerwartete schwere Erkrankung des Teilnehmers, seines Ehegatten, Lebensgefährten, seiner Kinder. Schaden am Eigentum des Teilnehmers infolge von Feuer, Elementarereignis, Verkehrsmittelunfall des Teilnehmers am Tage der Veranstaltung oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten, sofern der Schaden im Verhältnis zu der wirtschaftlichen Lage und dem Vermögen des Geschädigten erheblich oder sofern zur Schadensfeststellung seine Anwesenheit notwendig ist. Ausscheiden des Teilnehmers aus dem Unternehmen infolge der Kündigung durch den Arbeitgeber.
3. Absagen und Änderungen
Die Deutsche Presseakademie behält sich vor, Tagungen räumlich und/oder zeitlich zu verlegen oder abzusagen oder andere Referenten ersatzweise einzusetzen, wenn dies aufgrund mangelnder Teilnehmerzahl, einer Verhinderung des Referenten oder anderer nicht unmittelbar von der Deutsche Presseakademie zu vertretender Gründe sachlich gerechtfertigt ist. Zu einem Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten, Arbeitsausfall oder anderen Schäden ist die Deutschen Presseakademie in diesen Fällen nicht verpflichtet und in anderen Fällen nur dann, sofern ein grobes Verschulden vorliegt. Ist eine Verlegung für den Teilnehmer nicht zumutbar, ist er berechtigt, seine Buchung unverzüglich kostenfrei zu stornieren.
4. Bild- und Filmmaterial
Der Teilnehmer erklärt sein Einverständnis, dass die Deutsche Presseakademie grundsätzlich berechtigt ist, von Veranstaltungen Foto- und Filmmaterial zu fertigen und damit der eventuellen Abbildung seiner Person, um dieses als Referenzmaterial zu veröffentlichen.
5. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Berlin.

Peter Höbel
Birgit Marschall
Dr. Hajo Schumacher
